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Vertrauensmann

Dem Vertrauensmann kommen besondere Aufgaben im Kirchenvorstand zu – es ist ein wichtiges Amt. Enstprechend wird der Vertrauensmann und seine Stellvertretung für die Dauer der Amtszeit des Kirchenvorstandes in geheimer Wahl aus der Mitte der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen gewählt.

Nach der Geschäftsordnung des Kirchenvorstandes:

  1. übernimmt der Vertrauensmann den Vorsitz im Kirchenvorstand, wenn der geschäftsführende Pfarrer als Vorsitzender des Kirchenvorstandes an der Mitwirkung vorübergehend oder bei einzelnen Beschlüssen verhindert ist. – Es ist für alle Ämter natürlich immer auch die weibliche Form mitgedacht, kommt aber eben im konkreten Fall nicht vor.
  2. ist der Vertrauensmann zusammen mit dem Vorsitzenden dafür verantwortlich, dass der Kirchenvorstand mit den ihm obliegenden Aufgaben befasst wird.
  3. beruft der Vorsitzende im Benehmen mit dem Vertrauensmann den Kirchenvorstand zu Sitzungen ein. Beide bereiten zusammen die Sitzungen vor und legen jeweils die Tagesordnung fest.