Debug:

Vertrauensleute

Der Vertrauensfrau (bzw. dann natürlich auf ihrem Stellvertreter) kommen besondere Aufgaben im Kirchenvorstand zu – es ist ein wichtiges Amt.

Enstprechend werden die Vertrauensleute für die Dauer der Amtszeit des Kirchenvorstandes in geheimer Wahl aus der Mitte der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen gewählt.

Nach der Geschäftsordnung des Kirchenvorstandes:

  1. übernimmt die Vertrauensfrau den Vorsitz im Kirchenvorstand, wenn der geschäftsführende Pfarrer als Vorsitzender des Kirchenvorstandes an der Mitwirkung vorübergehend oder bei einzelnen Beschlüssen verhindert ist.
     
  2. ist die Vertrauensfrau zusammen mit dem Vorsitzenden dafür verantwortlich, dass der Kirchenvorstand mit den ihm obliegenden Aufgaben befasst wird.
     
  3. beruft der Vorsitzende im Benehmen mit der Vertrauensfrau den Kirchenvorstand zu Sitzungen ein. Beide bereiten zusammen die Sitzungen vor und legen jeweils die Tagesordnung fest.